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BVerwG, 06.12.1999 - 7 B 156.99 |
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- VG Dresden, 16.04.1999 - 13 K 906/99
- BVerwG, 06.12.1999 - 7 B 156.99
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- BVerwG, 23.11.1998 - 8 B 163.98
Auszug aus BVerwG, 06.12.1999 - 7 B 156.99
Der Kläger sieht eine Divergenz des angegriffenen Urteils zu dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 163.98 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 61) darin, daß das Verwaltungsgericht das Vorhandensein einer dritten, selbständig vermietbaren Wohnung in dem umstrittenen Gebäude mit der Erwägung verneint habe, die damaligen Behörden hätten den betreffenden Wohnraum nach seinem Freiwerden nicht wiederbelegen wollen.